INFORMATION ZUR DATENVERARBEITUNG
Über die Rechte der betroffenen natürlichen Person
 
EINFÜHRUNG
 
Zur Erfüllung des Gesetzes Nr. CXXII aus dem Jahr 2011 über das Informationsrecht zur Selbstbestimmung und über die Informationsfreiheit und der VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (EU) NR. 2016/679 – (GDPR – 27. April 2016) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung) erteilt unsere Gesellschaft folgende in der Verordnung bestimmte Information:
 
KAPITEL 1
BENENNUNG DES VERANTWORTLICHEN
 
  - Firmenname:    

RÉVÉSZ TRANS  Nemzetközi Fuvarozó Szállítmányozó és Szolgáltató Kereskedelmi és Szolgáltató Korlátolt Felelősségű Társaság

  
  - Kurzer Firmenname:    RÉVÉSZ TRANS Kft.
  - Sitz:    4441 Szorgalmatos, Klapka utca 18.
  - Steuernummer:    11585783-2-15
  - Registernummer:    15-09-068049
  - vertreten von:    Bálint Révész
  - Prokurist:    Gábor Maczkó
- E-Mail Adresse:info@reveszgroup.com
- Webseite:www.revesztrans.hu
- Telefonnummer:

 

Zur Erfüllung des Gesetzes Nr. CXXII aus dem Jahr 2011 über das Informationsrecht zur Selbstbestimmung und über die Informationsfreiheit und der VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (EU) NR. 2016/697 – (GDPR – 27. April 2016) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung) erteilt unsere Gesellschaft folgende in der Verordnung bestimmte Information:

 

1. Grundbegriffe aus der Datenverarbeitungsregelung:

 

2. „personenbezogene Daten”: alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

 

3. „Verarbeitung”: jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;

 

4. „Verantwortlicher”: die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden; 5. „Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;

 

5. „Auftragsverarbeiter”: eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;

 

6. „Einwilligung der betroffenen Person”: jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist;

 

7. „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten”: eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.

 

8. Recht auf vorherige Information: Die betroffene Person ist berechtigt, über die Fakten und Informationen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung vor der Erhebung der Daten eine Information zu bekommen.

 

9. Auskunftsrecht der betroffenen Person: Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in der Verordnung bestimmten Informationen.

 

10. Recht auf Berichtigung: Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

 

11. Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“): Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der Gründe aus der Verordnung zutrifft.

 

12. Recht auf Datenübertragbarkeit: zu den in der Verordnung geschriebenen Bedingungen hat die betroffene Person das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln.

 

13. Informierung der betroffenen Person über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten: wenn die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vermutlich mit einem hohen Risiko in Bezug auf die Rechte und Freiheiten der natürlichen Person einhergeht, so informiert der Datenverantwortliche die betroffene Person ohne eine unbegründete Verzögerung über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

 

14. Recht auf die Einlegung einer Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (das Recht auf den Rechtsbehelf bei einer Behörde): Die betroffene Person hat das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einzulegen – insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.

 

2. Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Unternehmensvertrag

 

2.1. Datenverarbeitung aufgrund einer Rechtsnorm

- Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Registrierung, Datenlieferung

 

2.2. Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen

- interne Regelung

 

2.3. Datenverarbeitung aufgrund eines Beitrags

- Unternehmensvertrag

 

3. Verarbeitung der Angaben von Vertragspartnern – Registrierung von Käufern, Lieferanten

 

Die Gesellschaft verarbeitet die Angaben der mit ihr als Käufer, Lieferant einen Vertrag abgeschlossenen Partner zum Abschluss, zur Erfüllung, Kündigung von Verträgen, zur Gewährung von Vertragsermäßigungen.

 

3.1. Verarbeitung der Angaben von Vertragspartnern

 


  Kreis der Datenlieferer  Übermittelte Angaben  

Dauer der Datenverarbeitung

 

 

  Käufer, Auftraggeber   

- Name

- Kontaktperson

- Wohnadresse

- Telefonnummer

- E-Mail Adresse

 

 

Die Erfüllung der im Vertrag festgelegten Arbeit

für die Dauer des Rechtsbehelfs

beziehungsweise für die Dauer gemäß der Rechtsnorm.

 

 

  Subunternehmer, Zulieferanten  

- Name

- Sitz

- Bankkontonummer

- Steuernummer

- Name des Vertreters

- Kontaktperson

- Telefonnummer, Faxnummer

- E-Mail Adresse

 

 

Die Erfüllung der im Vertrag festgelegten Arbeit

für die Dauer des Rechtsbehelfs

beziehungsweise für die Dauer gemäß der Rechtsnorm.

 

 

 

4. Die Verarbeitung des Antrags der betroffenen Person, Maßnahmenpflicht

 

4.1. Maßnahmen aufgrund des Antrags der betroffenen Person

Unsere Gesellschaft als Verantwortliche informiert die betroffene Person über die aufgrund ihres Antrags in Bezug in Bezug auf die Ausübung ihrer Rechte getroffenen Maßnahmen ohne eine unbegründete Verzögerung, aber auf jeden Fall innerhalb von einem Monat. Nötigenfalls, mit Beachtung der Komplexität des Antrags und der Anzahl der Anträge kann die Frist um weitere zwei Monate verlängert werden. Der Verantwortliche informiert den Betroffenen über die Verlängerung der Frist unter Angabe der Gründe für die Verzögerung innerhalb von einem Monat nach dem Eingang des Antrags. Wenn die betroffene Person ihren Antrag elektronisch eingereicht hat, dann ist die Information möglichst auf elektronischem Weg anzugeben, ausgenommen, wenn die betroffene Person dieses anderswie verlangt.

 

4.2. Sollte der Verantwortliche nach der Antragstellung keine Maßnahmen treffen, dann informiert er die betroffene Person unverzüglich, aber innerhalb eines Monats nach dem Eingang des Antrags über die Gründe für das Ausbleiben der Maßnahmen, sowie darüber, ob die betroffene Person bei einer Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einlegen kann, und ob sie von ihrem Recht eines gerichtlichen Rechtsbehelfs Gebrauch machen kann.

 

4.3. Unsere Gesellschaft als Verantwortliche stellt die Informationen im Sinne der Artikel 13 und 14 der Verordnung und die Information über die Rechte der betroffenen Person (Artikel 15-22 und 34 der Verordnung) und die Maßnahmen unentgeltlich sicher. Wenn der Antrag der betroffenen Person eindeutig unbegründet ist oder – besonders, wenn die Übermittlung wiederholt erfolgt – übertrieben ist, kann der Verantwortliche mit Hinsicht auf die administrativen Kosten der Erteilung der verlangten Information oder des Treffens der verlangten Maßnahme eine Gebühr in Höhe von 6.350,- HUF berechnen, oder er kann die Maßnahme, die aufgrund des Antrags verlangt wurde, verweigern. Die Beweisführung, dass der Antrag eindeutig unbegründet oder übertrieben ist, geht zu Lasten des Verantwortlichen.

 

4.4. Sollte unsere Gesellschaft als Verantwortliche in Bezug auf die Identität der den Antrag einreichenden natürlichen Person einen begründeten Zweifel haben, kann sie die Einreichung von weiteren, zur Bestätigung der Identität der betroffenen Person nötigen Informationen verlangen.

 

Budapest, 22. Mai 2018

 

Gábor Maczkó

Prokurist

 

 

 

 

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